Seit dem 8. Januar 2026 hat Frankreich die Einfuhr und das Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern ausgesetzt, wenn Rückstände verbotener Pflanzenschutzmittel quantifizierbar sind. Dabei handelt es sich um die Wirkstoffe Carbendazim, Benomy, Thiophanat-methyl, Glufosinat und Mancozeb. Betroffen sind unter anderem die Matrices Zitrusfrüchte, Kernobst, Trauben, Getreide und Kartoffeln.
Hintergrund der getroffenen Maßnahme laut Erlass:
- Toxikologische Bewertungen der EFSA
- Rücknahme von Rückstandshöchstgehalten
- Nachgewiesene Gesundheitsrisiken durch bestimmte Wirkstoffe
Für Importeure, Händler und Verarbeiter bedeutet dies neben erhöhten Sorgfaltspflichten, eine transparente Lieferkettenbewertung sowie das Bereitstellen analytischer Belege zum Nichtvorhandensein quantifizierbarer Rückstände. Für Importeure und Inverkehrbringer gibt es eine Übergangsfrist bis zum 8. Februar 2026.
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