Höchstgehalte für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) in Lebensmitteln beschlossen!

Am 13. Mai 2026 erhielt der Entwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte an MOAH in Lebensmitteln eine befürwortende Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF), Sektion „Neuartige Lebensmittel und toxikologische Sicherheit der Lebensmittelkette“.

Die Höchstgehalte für MOAH gelten schrittweise ab 2027, 2028 oder 2030 (je nach Lebensmittelkategorie).

Bisher galt die „Gemeinsame Erklärung zum Vorkommen von MOAH in Lebensmitteln, einschließlich Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder“ des SCoPAFF vom 21. April 2022 in der Fassung der Klarstellung vom 19. Oktober 2022 mit den darin enthaltenen maximalen LOQs (Aktionswerte).

Jetzt gilt: Ab dem 13. Mai 2026 sollen die künftigen Höchstgehalte als Maßstab für Kontrollen verwendet werden.

Was bedeutet das konkret?

Vor dem Hintergrund, dass bestimmte in der gemeinsamen Erkl
ärung vom 21. April 2022 enthaltene Aktionswerte niedriger sind als die kommenden Höchstgehalte, sollen deshalb die ab 13. Mai 2026 neu festgelegten Höchstgehalte als Grundlage für die Durchsetzung gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 herangezogen werden.

Sobald die neuen H
öchstgehalte offiziell in Kraft treten, verliert die alte Erklärung von 2022 ihre Gültigkeit – aber nur für die Lebensmittel, für die es neue Höchstgehalte gibt. Für Lebensmittel ohne festgelegte Höchstgehalte bleibt die alte Regelung weiterhin anwendbar.

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