Die AESAN (Spanish Agency for Food Safety and Nutrition) hat vorübergehende Aktionsgrenzwerte für MOAH in Lebensmitteln festgelegt.
Im Jahr 2024 hatte sich bereits die Niederlande für die Einführung vorübergehender Aktionsgrenzwerte entschieden. Seitens der EU wurden bisher noch keine Höchstgehalte veröffentlicht.
Werden die unten aufgeführten, vorübergehenden Aktionsgrenzwerte überschritten, müssen die betroffenen Lebensmittel in Spanien vom Markt genommen oder zurückgerufen werden.
0,5 mg/kg für trockene Lebensmittel mit niedrigem Fett-/Ölgehalt (≤ 4 % Fett/Öl)
1 mg/kg für Lebensmittel mit höherem Fett-/Ölgehalt (> 4 % bis ≤ 50 % Fett/Öl)
2 mg/kg für Fette/Öle oder Lebensmittel mit einem Fett-/Ölgehalt von > 50 %
Ausnahmeregelung bis Januar 2028: Ungeachtet dessen wird in der Produktkategorie „Fette, Öle und Lebensmittel mit hohem Fett- oder Ölgehalt (> 50 %)“ für Fette und Öle unter Übergangsbedingungen eine MOAH-Konzentration von bis zu 10 mg/kg zugelassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Anwendungsbereich alle Lebensmittel umfasst und dass die Grenzwerte auf Produkte „wie verkauft“ anzuwenden sind, unabhängig von der Quelle.
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